Rechtsprechung
BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 10 GG; § 104 Abs. 3 StPO; § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 100g StPO; § 100h StPO; § 98 Abs. 2 StPO; § 102 StPO.
Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit; Geeignetheit); Verpflichtung zur organisatorischen Sicherung des Richtervorbehaltes (Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage und während der Nachtzeit); Beachtung des ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von Art 13 Abs 1 u 2 GG sowie Art 19 Abs 4 GG durch im Rahmen einer Beschwerde ergangene Beschlüsse, mit denen eine Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung sowie die Beschlagnahme eines Mobiltelefons für rechtmäßig erklärt wurden
- IWW
- JurPC
- Kanzlei Prof. Schweizer
Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Anordnung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- Wolters Kluwer
Räumlich geschützter Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden; Zulässigkeit der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge; Gebot des effektiven ...
- datenschutz.eu
Fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Rückgabe eines beschlagnahmten Handys
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; StPO § 98 Abs. 2; ; StPO § 100g; ; StPO § 100g Abs. 2; ; StPO § 100h; ; GG Art. 10 Abs. 1; ; GG Art. 10 Abs. 2; ; GG Art. 10 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
- RA Kotz
Beschlagnahme eines Mobiltelefons - Voraussetzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei; Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- heise.de (Pressebericht, 01.03.2005)
Bundesverfassungsgericht benennt Hürden für Handy-Beschlagnahme
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme eines Mobiltelefons
- beck.de (Leitsatz)
Auslesen der SIM-Karte bei beschlagnahmtem Mobiltelefon
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Nichtrichterliche Anordnung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Durchsuchung - Zwangsmaßnahmen: Nicht-richterliche Anordnung im Ermittlungsverfahren nur ausnahmsweise
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 13 Abs. 2, 10 Abs. 2 GG
Durchsuchung einer Wohnung und Sicherstellung eines Handys durch die Polizei
Verfahrensgang
- AG Bonn, 01.09.2003 - 51 Gs 944/03
- LG Bonn, 20.11.2003 - 31 Qs 150/03
- BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 74
- NJW 2005, 1637
- NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
- NStZ 2005, 337
- StV 2005, 483
- MMR 2005, 520
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
a) Art. 13 Abs. 1 GG gewährt einen räumlich geschützten Bereich der Privatsphäre, in dem jedermann das Recht hat, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 ; 103, 142 ).Der persönlich und sachlich unabhängige, strikt dem Gesetz unterworfene Richter kann die Rechte der Betroffenen im Einzelfall am besten und sichersten wahren (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Deshalb muss die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder deren Hilfsbeamte bei Gefahr im Verzuge (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO), durch die ein schnelles, situationsgerechtes Handeln der Ermittlungsbehörden ermöglicht werden soll, nach Wortlaut und Systematik des Art. 13 Abs. 2 GG die Ausnahme neben der Regel richterlicher Anordnung bleiben (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Dazu gehört die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters - bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, uneingeschränkt und während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem praktischen, nicht auf Ausnahmefälle beschränkten Bedarf (vgl. BVerfGE 103, 142 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).
So kann die vollständige gerichtliche Nachprüfung der Annahme von Gefahr im Verzuge gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
bb) Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG einer gesetzlichen Grundlage, die den Anlass, den Zweck und die Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt, damit der betroffene Bürger sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
bb) Ermächtigungen zu Eingriffen in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG bedürfen nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG einer gesetzlichen Grundlage, die den Anlass, den Zweck und die Grenzen des Eingriffs bereichsspezifisch, präzise und normenklar festlegt, damit der betroffene Bürger sich darauf einstellen kann, dass die gesetzesausführende Verwaltung für ihr Verhalten steuernde und begrenzende Handlungsmaßstäbe vorfindet und dass die Gerichte die Rechtskontrolle durchführen können (vgl. BVerfGE 100, 313 ; Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Darüber hinaus ist aber zu verlangen, dass schwerwiegende Grundrechtseingriffe gerichtlich geklärt werden können, wenn deren direkte Belastung sich auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in dem von der maßgeblichen Prozessordnung vorgesehenen Verfahren kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ).Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation.
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Indes deuten der hohe Rang der Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG, die mit der Gewährleistung eines privaten, vor der Öffentlichkeit und der öffentlichen Gewalt verborgenen Austauschs von Nachrichten, Gedanken und Meinungen die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen wahren (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 100, 313 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ), und der einfachgesetzliche Richtervorbehalt (§§ 100b Abs. 1, 100h Abs. 1 Satz 3, 100i Abs. 4 Satz 1 StPO) auf einen schwerwiegenden Eingriff hin, so dass auch hier die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle offen stehen muss (vgl. BVerfGE 107, 299 ).Auch insoweit darf der Staat grundsätzlich keine Kenntnis beanspruchen, damit die Nutzung des Kommunikationsmediums in allem vertraulich möglich ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 85, 386 ; 100, 313 ; 107, 299 ;… Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, NJW 2004, S. 2213 ).
- BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02
Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur …
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Dazu gehört die Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters - bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, uneingeschränkt und während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem praktischen, nicht auf Ausnahmefälle beschränkten Bedarf (vgl. BVerfGE 103, 142 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).Eine solche Darlegung in der Dokumentation kann entbehrlich sein, wenn allein die Beschreibung der tatsächlichen Umstände den Tatverdacht, die Zielrichtung der Durchsuchung und deren Dringlichkeit als evident erscheinen lassen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 -, NJW 2004, S. 1442).
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Zum Zwecke der strafrechtlichen Ermittlung darf auch in die Wohnung eines Verdächtigen nur eingedrungen werden, wenn sich gegen ihn ein konkret zu beschreibender Tatvorwurf richtet, der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung ein angemessenes Verhältnis zur Stärke des Tatverdachts wahrt und außerdem zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich ist, nämlich den Erfolg verspricht, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Auf diese Weise ist die nachträgliche gerichtliche und verfassungsgerichtliche Überprüfung eröffnet gegenüber Anordnungen einer Wohnungsdurchsuchung (Art. 13 Abs. 1 und 2 GG) (vgl. BVerfGE 96, 27 ) und einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 und 3 GG) (vgl. BVerfGE 104, 220 ), gegenüber der besonders einschneidenden Art und Weise der Durchführung einer Freiheitsentziehung, wenn eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) oder objektive Willkür in Frage stehen (…Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 , vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03 -, NStZ-RR 2004, S. 252 ) und auch gegenüber der Anordnung einer Auskunft über die Telekommunikation. - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01
Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch …
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
b) Dem Gewicht dieses Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2, 1. Halbsatz GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).Der präventive Richtervorbehalt, der der verstärkten Sicherung des Grundrechts des Art. 13 Abs. 1 GG dient (vgl. BVerfGE 57, 346 ; 103, 142 ), zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ; BVerfGK 5, 74 ).
Zu den Anforderungen an einen dem Gebot der praktischen Wirksamkeit des Richtervorbehalts entsprechenden richterlichen Bereitschaftsdienst gehört die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters bei Tage, auch außerhalb der üblichen Dienststunden (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ; 9, 287 ), sowie während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) jedenfalls bei einem Bedarf, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ).
Die daraus folgende Pflicht der Ermittlungsbehörden, sich regelmäßig um eine Durchsuchungsanordnung des zuständigen Richters zu bemühen, wird nicht durch den abstrakten Hinweis verzichtbar, eine richterliche Entscheidung sei zur maßgeblichen Zeit üblicherweise nicht mehr zu erreichen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 7, 392 ).
Selbst herbeigeführte tatsächliche Voraussetzungen können die Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen nicht begründen (vgl. BVerfGK 5, 74 ).
Eine wirksame gerichtliche Nachprüfung einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug setzt voraus, dass die handelnden Beamten, möglichst der - vorrangig verantwortliche - Staatsanwalt (vgl. BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ; 7, 392 ), vor oder jedenfalls unmittelbar nach der Durchsuchung ihre für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und Annahmen in den Ermittlungsakten dokumentieren.
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Während der Nachtzeit ist ein ermittlungsrichterlicher Bereitschaftsdienst jedenfalls bei einem Bedarf einzurichten, der über den Ausnahmefall hinausgeht (vgl. BVerfGE 139, 245 ; BVerfGK 2, 176 ; 5, 74 ). - BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Sie dürfen nicht so lange mit dem Antrag an den Ermittlungsrichter zuwarten, bis etwa die Gefahr eines Beweismittelverlusts tatsächlich eingetreten ist, und damit die von Verfassungs wegen vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters unterlaufen (BVerfGE 103, 142, 155; BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.).Solches war hier nach jeglicher kriminalistischer Erfahrung spätestens zum Zeitpunkt des Entschlusses zur Festnahme des G. am Nachmittag des 18. Februar 2005 der Fall (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1638 f.; AG Kiel StV 2002, 536, 537 jeweils zu ähnlichen Sachverhalten).
Eine solche einzuholen, hat der Staatsanwalt aber weder erwogen, noch hat er die Voraussetzungen der von ihm in Anspruch genommenen Eilkompetenz dokumentiert (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1637, 1639; BGHSt 47, 362, 366;… BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 5).
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 1 S 803/19
Auflösung einer Blockadeversammlung anlässlich eines AfD-Parteitags; …
Verfassungsrecht gebietet nur dann, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 25 f.;… Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28, 36; Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17, juris Rn. 13;… Urt. v. 12.11.2020 - 2 C 5.19 -, juris Rn. 15;… s.a. SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8;… OVG RP, Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 -, juris, Rn. 26). - BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.
- BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06
Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ), sind aber auf Maßnahmen, die noch vor ihrer Erledigung gerichtlich überprüft werden können, wie z.B. Beschlagnahmeanordnungen, nicht ohne weiteres übertragbar (vgl. BVerfGK 1, 65; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 1714/04 -, juris und vom 12. Februar 2004 - 2 BvR 2009/03 -, juris).Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ).
- BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08
Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer …
Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ;… zu alledem auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, NJW 2007, S. 1345, Rn. 1, 13 ).Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweitens Senats vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06 -, Rn. 13, 17 unter Verweis auf BVerfGE 103, 142 , BVerfGK 2, 310 und BVerfGK 5, 74 ).
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2022 - 1 S 3575/21
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer versammlungsrechtlichen Auflage; hier: …
Verfassungsrecht gebietet, eine drohende Rechtsschutzlücke zu schließen, wenn es sich bei der angegriffenen Maßnahme um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff handelt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 -, juris Rn. 25 f.;… Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 28, 36; Beschl. v. 04.02.2005 - 2 BvR 308/04 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Beschl. v. 30.04.1999 - 1 B 36.99 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 -, juris Rn. 13;… s.a. SächsOVG, Beschl. v. 17.11.2015 - 3 A 440/15 -, juris Rn. 8;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 27.03.2014 - 7 A 11202/13 -, juris Rn. 26). - BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17
Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …
Auch die Art des mit der Klage gerügten Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz, kann die Anerkennung eines Feststellungsinteresses rechtfertigen, wenn sich die unmittelbare Belastung durch den schwerwiegenden Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der die Entscheidung des Gerichts kaum zu erlangen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - BVerfGE 96, 27 und vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04 [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20050204.2bvr030804] - NJW 2005, 1637 ). - BGH, 30.08.2011 - 3 StR 210/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beweisverwertungsverbot …
Sie dürfen nicht so lange mit dem Antrag an den Ermittlungsrichter warten, bis die Gefahr eines Beweismittelverlusts tatsächlich eingetreten ist, und damit die von Verfassungs wegen vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters unterlaufen (BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142, 155; Beschluss vom 4. Februar 2005 - 2 BvR 308/04, NJW 2005, 1637, 1638 f.). - BVerfG, 14.11.2023 - 1 BvR 1498/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines auf der EU-Sanktionsliste gelisteten …
- BGH, 17.01.2018 - 2 StR 180/17
Rechtmäßigkeit von doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei (kein Vorrang der …
- BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18
Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …
- VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft; …
- OLG Köln, 27.10.2009 - 81 Ss 65/09
Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes im Falle eines Verstoßes gegen den …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20
Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg; …
- BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06
Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die …
- OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 11 LC 148/15
Arbeitsdatei Szenekundige Beamte; Daten, personenbezogene; Landesbeauftragter für …
- OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08
Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot
- VG Berlin, 06.02.2024 - 1 K 187.21
Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO kann ein unverhältnismäßiger Aufwand zur …
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16
Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt
- BVerwG, 25.06.2019 - 6 B 154.18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung …
- OLG Bamberg, 20.11.2009 - 2 Ss OWi 1283/09
Bußgeldverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr: Beweisverwertungsverbot bei …
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 1 S 1724/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines in Polizeigewahrsam nicht ermöglichten …
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20
Verbot einer PKK-Demonstration
- VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09
Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung …
- VG Stuttgart, 12.05.2022 - 5 K 1433/20
Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Umfeld eines …
- BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 56.18
Beiladung; Bereitstellen von Teilnehmerdaten; Feststellungsinteresse; …
- VG Köln, 11.12.2008 - 21 L 1398/08
Auskunftspflicht der Provider gegenüber Sicherheitsbehörden bei dynamischen …
- BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die …
- VG Karlsruhe, 05.06.2019 - 1 K 1836/19
(Eine Durchsuchungsanordnung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVGjuris: VwVG BW) ist …
- VG Köln, 12.06.2012 - 22 K 1487/10
Postüberwachung Kernbereich privater Lebensgestaltung G 10
- BVerfG, 12.07.2023 - 1 BvR 58/23
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts von …
- VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 348/20
Corona-Krise; Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Alltagssituationen; …
- OLG Zweibrücken, 25.05.2005 - 3 W 63/05
Unzulässige Beschwerde der Deutschen Telekom AG gegen eine erledigte …
- VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage …
- VG Hannover, 16.06.2021 - 10 A 1676/18
Datenerhebung durch eine Vertrauensperson; nachrichtendienstliche Mittel; …
- VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21
Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …
- VG Mainz, 12.05.2022 - 1 K 177/21
Corona-Krise; Untersagung des Konsums von alkoholischen Getränken im öffentlichen …
- LG Köln, 09.05.2019 - 108 KLs 42/18
Wohnungsdurchsuchung, Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot
- VG Berlin, 01.03.2019 - 1 K 441.16
Rigaer Straße: Klage gegen Polizeieinsatz von 2016 ist unzulässig
- BVerwG, 04.12.2018 - 6 B 55.18
Zahlung eines Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten zur …
- OLG Bamberg, 18.12.2009 - 2 Ss OWi 1423/09
Richtervorbehalt bei der Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der …
- VG Hamburg, 17.11.2022 - 5 K 4826/21
Erfolglose Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die zwischenzeitlich entfallene …
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 4129/20
Rechtsschutzinteresse bezüglich einer erledigten Durchsuchungsanordnung nach …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 1 L 100.08
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; vereinsrechtliches …
- OLG Celle, 08.10.2008 - 22 W 44/08
Pflicht eines Richters zur Inkaufnahme einer Anreise von einer Stunde im Rahmen …
- VG Berlin, 06.06.2019 - 1 K 571.17
Volksentscheid Tegel: FDP-Tafeln durften nicht beseitigt werden
- FG Düsseldorf, 25.04.2007 - 7 K 4756/06
Zulässigkeit einer auf die Aufhebung eines Kontenabrufes gerichteten …
- VG Köln, 10.11.2022 - 20 K 6825/20
- VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5443
- LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer …
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2017 - 4 KLs 36/16 Js 240513/16
Beweisverwertungsverbot, Durchsuchung, Einwilligung, Richtervorbehalt
- VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945
Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils
- LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Erteilung einer Providerauskunft bei Urheberrechtsverletzung: Statische IP-Nummer …
- LG Verden, 11.08.2010 - 7 KLs 3/10
Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Personen und eines Pkw aufgrund kurz zuvor …
- VG Göttingen, 12.05.2021 - 1 A 193/17
Feststellungsinteresse; Feststellungsklage; Grundrechtseingriff, tiefgreifender; …
- AG Neustadt am Rübenberge, 29.08.2005 - 66 Gs 1058/05
Standortermittlung einer Mobilfunkeinrichtung